Leistungen Wertermittlung Steinmann

Erbschaft

Bewertungsbedarf im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung

Ist ein Erbfall eingetreten oder wurde eine Immobilie per Schenkung übertragen, ermittelt das zuständige Finanzamt zunächst den Grundbesitzwert in einem vereinfachten Verfahren nach dem Bewertungsgesetz. Hier sind den Mitarbeiter(innen) des Finanzamtes strenge Regeln vorgegeben, die eine einfache Bearbeitung der hohen Fallzahlen am Schreibtisch ermöglichen sollen und wobei diverse Grundstücks- und Objektbesonderheiten zunächst absichtlich nicht berücksichtigt werden können. Diese Vorgehensweise führt i.d.R. nicht zu ungünstigen Werten für den Steuerpflichtigen.

Sofern jedoch ungünstige Grundstücks- und Objektbesonderheiten bestehen (wie z.B. einfache Lagen, Übergröße des Grundstücks, Altlasten, Wege- und Leitungsrechte, Baulasten, hohes Gebäudealter in Verbindung mit mangelhafter Instandhaltung, Baumängel, Bauschäden, Wohnungsrechte, etc.), sind die durch das Finanzamt ermittelten Grundbesitzwerte regelmäßig zu hoch. Je nach Situation des Steuerpflichtigen (insbesondere unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerfreibeträge) kann der Sachverhalt zu erheblich höheren Steuerbelastungen führen. In einem solchen Fall sieht der Gesetzgeber vor, dass nach § 198 BewG der Steuerpflichtige nachweisen kann, dass der gemeine Wert der wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag niedriger ist als der nach den §§ 179, 182 bis 196 ermittelte Wert.

Somit ist bei potentiellen Besonderheiten eine Prüfung des durch das Finanzamt ermittelten Grundbesitzwertes angeraten. Hier ist dringend zu berücksichtigen, dass gegen den Bescheid des Finanzamtes über die Feststellung des Grundbesitzwertes innerhalb eines Monates Einspruch eingelegt werden muss.

Abschließende Anmerkung:
Gemäß BFH Urteil sind die Aufwendungen für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Bei Fragen kontaktieren Sie mich bitte. Nicht immer ist ein Gutachten wirtschaftlich sinnvoll!